Fachartikel
Schenkungsanrechnung auf den gesetzlichen Erbteil
Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde unter anderem die Hinzurechnung von Vermögen gemäß § 753 ABGB neu geregelt. Während nach alter Rechtslage lediglich Vorempfänge und Vorschüsse anzurechnen waren, muss sich nun ein Kind im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts auf Verlangen eines anderen Kindes die Schenkungen des Verstorbenen zu Lebzeiten anrechnen lassen.