Entscheidungen
Dauerrabattrückforderung bei Versicherungsverträgen
Eine Klausel, die eine Dauerrabattrückvergütung vorsieht, muss so gestaltet sein, dass sich die vom Versicherer rückforderbaren Beträge streng degressiv entwickeln.
Eine Klausel, die eine Dauerrabattrückvergütung vorsieht, muss so gestaltet sein, dass sich die vom Versicherer rückforderbaren Beträge streng degressiv entwickeln.
Vor dem Abschleppen eines widerrechtlich, aber nicht behindernd abgestellten Fahrzeugs muss aus der Zulassungsevidenz der Zulassungsbesitzer erhoben werden, um diesem die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug selbst zu entfernen.
Verbraucher müssen in einem Online-Warenshop vom Unternehmer unmittelbar vor Abgabe ihrer Vertragserklärung auf die wesentlichen Eigenschaften einer Ware hingewiesen werden.
Zur Erforschung des wahren Willens des Betroffenen bei einem vor seinem Tod getätigten Liegenschaftsverkauf haben dessen Erben Akteneinsicht auch in jene Teile des Sachwalterschaftsakts, die den Gesundheitszustand des Verstorbenen betreffen.
Hat ein Erwachsener nach dem Tod seines Bruders das Recht auf Ersatz für Schockschaden bzw. Trauerschmerzen?
Wer sich bewusst in einen Gefahrenbereich begibt, hat die Unfallsfolgen selbst zu tragen.
Bei einer Mietwohnung hat der Vermieter dafür einzustehen, dass eine Nutzung in ortsüblicher Weise möglich ist.
Die Stadt Wien hatte einem vorarlberger Bauunternehmen, das in Wien Wohnungen errichten wollte, die Bezahlung einer sehr beträchtlichen Abgabe für den Fall vorgeschrieben, dass er vorgeschriebene Auflagen nicht einhält. Der finanziell bereits angeschlagene Unternehmer ersuchte die Stadt Wien, diese Abgabe zu stunden. Diese war damit einverstanden, forderte aber eine entsprechende Bankgarantie, die von einem bekannten Vorarlberger Bankinstitut abgegeben wurde.
Im November 2005 wurde über die beiden Finanzdienstleister AMIS Financial Consulting AG und AMIS Asset Management Investment Services AG das Konkursverfahren eröffnet. Anstatt die Gelder der Kunden in sicheren und hochverzinslichen Anlageformen zu investieren, fehlte ein Großteil des Kapitals.
Wer hat nicht schon einmal einen gebrauchten Gegenstand gekauft oder verkauft? Im Zeitalter des Internet kommt das täglich tausendfach vor. Dass bei einem Verkauf einer CD diese mit dem Bandnamen beschrieben wird, versteht sich von selbst. Was aber, wenn der Musiker behauptet, die CD stamme gar nicht von der Band und er dem Verkäufer vorwirft, er habe gegen das Namensrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht verstoßen, und die Zahlung einer hohen Summe gefordert wird?