Die Advokaten, Rechtsanwälte in Feldkirch in Vorarlberg

Verkauf einer illegal produzierten CD auf Ebay

Wer hat nicht schon einmal einen gebrauchten Gegenstand gekauft oder verkauft? Im Zeitalter des Internet kommt das täglich tausendfach vor. Dass bei einem Verkauf einer CD diese mit dem Bandnamen beschrieben wird, versteht sich von selbst. Was aber, wenn der Musiker behauptet, die CD stamme gar nicht von der Band und er dem Verkäufer vorwirft, er habe gegen das Namensrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht verstoßen, und die Zahlung einer hohen Summe gefordert wird?

Mit dieser Situation war ein Vorarlberger Konsument konfrontiert, der sich deswegen an eine bekannte öffentlich-rechtliche Körperschaft wandte, die unsere Kanzlei beauftragte, die aufgeworfenen Rechtsfragen zu beurteilen. Um seine Forderungen zu bekräftigen, legte der Musiker mehrere Gerichtsurteile vor, denen sehr ähnlich gelagerte Sachverhalte zu Grunde gelegen und die zu Gunsten des Musikers entschieden worden waren.

Im anschließenden Prozess schloss sich der OGH der Argumentation unserer Kanzlei an und lehnte sämtliche Ansprüche des (weltbekannten) Musikers ab. Diese (für den Musiker sehr teure) Entscheidung fand nicht nur in österreichischen (Fach)Zeitschriften, sondern auch in Deutschland große Beachtung.

Auf der Homepage des Vereins für Konsumenteninformation heißt es zu diesem Urteil: „Mit dieser Entscheidung hat der OGH der Unart einen Riegel vorgeschoben, dass Konsumenten, die CDs (bei denen sie nicht beurteilen können, ob diese illegal produziert wurden oder nicht) legal im Handel kaufen und lediglich privat wieder verkaufen wollen, mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungsklagen konfrontiert werden.“