Fachartikel
Pflichtteilsberechnung im Todesfall eines Eigentümerpartners
Der Mindestanteil am Wohnungseigentum geht beim Tod eines Eigentümerpartners von Gesetzes wegen (§ 14 WEG) in das Eigentum des überlebenden Miteigentümers über. Als Ausgleich hat der Überlebende die Hälfte des Verkehrswertes des Mindestanteils an die Verlassenschaft zu bezahlen.