Änderungen im Gesellschaftsrecht
Mit 01.01.2024 sind Änderungen im Gesellschaftsrecht in Kraft getreten. Unter anderem wurde das Mindeststammkapital der GmbH von bisher EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 herabgesetzt und reduziert sich damit bei Neugründungen auch die Mindestkörperschaftssteuer.
Neue Gesellschaftsform
Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) wurde zudem eine völlig neue Gesellschaftsform geschaffen, die zwar in weiten Bereichen auf dem GmbH-Gesetz aufbaut aber doch wesentliche Vereinfachungen bringt.
Beispielsweise kann im Gesellschaftsvertrag der FlexKapG die Abstimmung im schriftllichen Weg (auch mit Emails) vorgesehen werden, sodass für Beschlussfassungen den Gesellschaftern nur die Möglichkeit gegeben werden muss, an der Abstimmung teilzunehmen. Es müssen nicht mehr alle Gesellschafter zustimmen, so wie es bisher notwendig war. Anteile können bei der FlexKapG einfacher durch Urkunden, die ein Notar oder Rechtsanwalt errichtet, übertragen werden.
Neu sind auch sogenannte Unternehmenswert-Anteile als Ergänzung zu den Gesellschafteranteilen. Diese bergen ein geringeres Risiko für Anleger, bieten dafür aber mit wenigen Ausnahmen kein Stimmrecht.
Flexible Kapitalgesellschaften sollen insbesondere für innovative Start-Ups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten. Sie können aber auch für Einzelunternehmer interessant sein.
Dr. Gerhard Scheidbach
Rechtsanwalt in Feldkirch
Advokaten Keckeis Fiel Scheidbach OG