Die Advokaten, Rechtsanwälte in Feldkirch in Vorarlberg

Aufklärung vor Operation muss rechtzeitig erfolgen

Bekanntlich muss ein Patient vor einer Operation über die Vorteile aber auch die Risiken aufgeklärt werden. Der Patient muss wissen, was in der Behandlung geschieht, damit er selbst entscheiden kann, ob er sich einem Eingriff unterzieht oder nicht.

Vor jeder Operation findet somit ein formales Aufklärungsgespräch statt. Der Oberste Gerichtshof hat nun in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt, dass die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt. Wie lange davor hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Im Anlassfall unterzog sich eine adipöse (fettleibige) Patientin einer Magenbypass-Operation. Das Aufklärungsgespräch erfolgte erst am Vortag der Operation, sodass die Erstgerichte die Rechtsauffassung vertraten, dass der Klägerin zu diesem Zeitpunkt das Verschieben oder gar Absagen der Operation nicht mehr zumutbar war und die Aufklärung daher nicht rechtzeitig erfolgte.

Eine unzureichende oder verspätete Aufklärung kann zu einer Schadenersatzpflicht führen und zwar auch dann, wenn kein Behandlungsfehler vorliegt.

Dr. Gerhard Scheidbach

Rechtsanwalt in Feldkirch

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