Die Advokaten, Rechtsanwälte in Feldkirch in Vorarlberg

Baugrundrisiko
Bodenbeschaffenheit vor Kauf prüfen

Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, unbedingt vor dem Kauf eines Grundstücks die Bodenbeschaffenheit prüfen.

  • Nicht jedes Grundstück ist problemlos bebaubar. Instabile Bodenverhältnisse, ein hoher Grundwasserstand etc. können zu extremen Schwierigkeiten und Mehrkosten beim Bau führen.
  • In der Freude über das vermeintlich gefundene Traumgrundstück wird oft darauf verges-sen, die Qualität des Baugrunds zu hinterfragen bzw. wird dieser Problematik zu wenig Augenmerk geschenkt. Die Folge können dann sehr teure Pilotierungsarbeiten, irreparab-le Senkungen oder Risse im Gebäude sein. Damit der Bauherr nicht in finanzielle Schwie-rigkeiten gerät und sein Haus auch nicht gleich nach der Errichtung wieder saniert werden muss, soll die Beschaffenheit des Grundes unbedingt vor dem Kauf geprüft werden.
  • Oft lässt sich die Beschaffenheit des Baugrundes einfach abklären durch Befragung des Verkäufers, der Nachbarn und eine Nachfrage bei der örtlichen Baubehörde. Verlangen Sie schriftliche Auskünfte. Können dabei keine zufrieden stellenden Informationen ge-wonnen werden, ist eine fachmännische Bodenuntersuchung angebracht.
  • Bei einer entsprechenden Formulierung im Vertrag ist zwar der Regress gegen den Verkäufer möglich. Meistens will der Verkäufer jedoch das Baugrundrisiko nicht übernehmen. Denkbar ist auch ein Rückgriff auf die Baufirma, sofern diese ihren Hinweispflichten nicht nachgekommen ist. Diese rechtlichen Möglichkeiten haben aber den Nachteil, dass der Schaden schon eingetreten ist und die Betreibung der Schadenersatzforderungen kosten-intensiv und nervenaufreibend ist. Bauschäden aufgrund schlechter Grundverhältnisse führen meist auch zu einer erheblichen Wertminderung des Objekts.
  • Daher gilt auch hier, besser vorbeugen, als sanieren. Lassen sie sich rechtzeitig beraten.