Die Advokaten, Rechtsanwälte in Feldkirch in Vorarlberg

Bauen auf fremdem Grund

Aufgrund des immer knapper werdenden Baugrundes und der damit verbundenen Erhöhung der Grundstückspreise gewinnt das zivilrechtliche Baurecht immer mehr an Bedeutung.

Das Baurecht erlaubt dem Bauberechtigten die Errichtung eines Gebäudes auf fremdem Grund. Voraussetzung ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und dem Bauberechtigten. Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 10 und höchstens 100 Jahre. Das Recht selbst kann veräußert, vererbt und belastet werden. Der Liegenschaftseigentümer erhält für die Einräumung des Baurechtes einen Baurechtszins. Nach dem Ende des Vertrages fällt das Gebäude gegen Zahlung einer Entschädigung an den Grundeigentümer. Mangels anderer Vereinbarung hat dieser eine Entschädigung in Höhe eines Viertelteiles des vorhandenen Bauwertes (Wert des Gebäudes) zu leisten. 

Der Vorteil eines privatrechtlichen Baurechtes liegt also darin, dass das Grundstück, auf dem das Wohnhaus oder Firmengebäude errichtet werden soll, nicht gekauft werden muss. Der Finanzbedarf beschränkt sich somit auf das Gebäude selbst. Berücksichtigt werden muss aber der (meist) monatliche Baurechtszins, wie bei einer Miete. Trotzdem kann die Liegenschaft wie ein Eigentümer genutzt werden. Das Baurecht kann vermietet, verkauft und als Sicherheit (Pfand) gegeben werden.

Auch für den Grundeigentümer bringt das Baurecht Vorteile. Das Grundstück bleibt im Eigentum erhalten, trotzdem können Einnahmen generiert werden.

Dr. Gerhard Scheidbach
Advokaten Keckeis Fiel Scheidbach OG