Gekippte Fenster - Versicherungsverlust?
Die Antwort lautet: JA manchmal!
In den Herbst und Wintermonaten steigt die Anzahl von Dämmerungseinbrüchen rasant an. Dies liegt daran, dass die Einbrecher die frühen Abendstunden ausnutzen, in denen es schon dunkel ist und die Hausbewohner noch bei der Arbeit sind.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich gegen die (materiellen) Folgen eines Einbruchsdiebstahls durch den Abschluss von Versicherungen zu schützen. Zu beachten ist, dass nach den üblichen Versicherungsbedingungen die Obliegenheit besteht, die Versicherungsräumlichkeiten zu versperren, wenn sie von allen Personen verlassen werden. Der Versicherer wird von der Leistung frei, wenn die Verletzung dieser Obliegenheit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beruht. Nach ständiger Rechtsprechung ist unter „Versperren“ nicht nur das Versperren von Türen, sondern auch der Fenster gemeint.
Der Oberste Gerichtshof hat in einer Entscheidung (7 Ob 239/12s) ausgesprochen, dass das Belassen eines Fensters in Kippstellung beim Verlassen der Räumlichkeiten einen groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten darstellt, wenn das Fenster leicht erreichbar und zum Einsteigen in die Räumlichkeiten geeignet ist.
Experten empfehlen daher dringend, die Fenster und Türen beim Verlassen der Räume komplett zu schließen. Gekippte Fenster stellen eine besondere Gefahr dar und laden Einbrecher geradezu zum Einsteigen ein. Möglicherweise verlieren Sie dadurch den Versicherungsschutz.
Dr. Gerhard Scheidbach, Rechtsanwalt in Feldkirch