Gutscheine werden immer beliebter
Wie lange sind Gutscheine gültig?
Nicht nur zu Weihnachten ist das Schenken von Gutscheinen beliebt. Wie lange gelten Gutscheine eigentlich?
Inwieweit eine Befristung von Gutscheinen zulässig ist, hängt von der Art des Gutscheines ab. Unterschieden werden muss, ob es sich um Gratisgutscheine, also Gutscheine ohne direkte finanzielle Gegenleistung handelt, oder entgeltliche Gutscheine, das sind Gutscheine, für die eine Gegenleistung erbracht worden ist.
Gratisgutscheine (beispielsweise Rabattgutscheine oder Gutscheine im Rahmen von Kundenkartensystemen, usw.) dürfen kurze Gültigkeitsfristen haben. Anderes gilt bei den entgeltlichen Wertgutscheinen. Zur Befristung solcher Gutscheine gibt es zwar keine gesetzliche Regelung, der Oberste Gerichtshof hat in einzelnen Entscheidungen aber bestimmte Grenzen aufgezeigt. Als unzulässig wurde beispielsweise eine zweijährige – nicht individuell ausgehandelte – Befristung angesehen.
In einer weiteren Entscheidung hat der OGH eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr mit der Möglichkeit für den Kunden, danach binnen 3 Jahren entweder einen Umtausch des abgelaufenen Gutscheines in einen neuen oder die Erstattung des Gutscheinbetrages vorzunehmen, als ausreichend angesehen. In Summe hat dies eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren ergeben.
Diese Entscheidungen zeigen, dass für eine Befristung unter einem Zeitraum von fünf Jahren wichtige Gründe vorhanden sein müssen. Eine generelle Beurteilung der Zulässigkeit eines Ablaufdatums ist aber nicht möglich.
Nicht befristete Gutscheine können übrigens innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren eingelöst werden.
Dr. Gerhard Scheidbach