Helmpflicht beim Wintersport?
Einige Schigebiete haben bereits geöffnet. Höchste Zeit also, die Ausrüstung auf den neuesten Stand zu bringen. Ein Schihelm gehört für viele Wintersportler schon zur Standardausstattung. Doch wie sieht die rechtliche Situation aus? Gibt es eine allgemeine Helmpflicht beim Wintersport?
Definitiv nicht. Während der Oberste Gerichtshof bei Radrennfahrern in einzelnen Fällen das Nichttragen eines Helmes bereits als auffallende Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten gewertet und damit eine Mitverantwortung nach Unfällen erkannt hat, wird dies beim Wintersport (noch) allgemein abgelehnt.
Für den OGH ist dabei unter anderem entscheidend, ob ein allgemeines Bewusstsein der Verkehrskreise „Wintersportler“ bzw. „sportlich ambitionierter Wintersportler“ zur Helmverwendung besteht. Dies ist derzeit – anders als bei Rennradfahrern –noch nicht der Fall. Aktuelle Studien gehen von Helmtragequoten unter den Wintersportlern zwischen 47,2 % und 62,4 % aus. Je mehr Schi- und Snowboardfahrer somit einen Helm tragen, desto eher gibt es eine Helmpflicht.
Damit scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, dass nach Unfällen auch bei sportlich ambitionierten Schifahrern das Nichtverwenden eines Helms zu einer Anspruchskürzung führt.
Anders ist übrigens die Situation bei Minderjährigen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Hier gibt es auf landesgesetzlicher Ebene – mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg – bereits eine Helmtragepflicht.
Helmpflicht hin oder her: das Tragen eines Helms macht auch ohne rechtliche Verpflichtung Sinn. Die Experten sind sich einig, dass sich beim Wintersport viele Verletzungen durch das Tragen eines Helms vermeiden lassen.
Dr. Gerhard Scheidbach