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Änderungen im Privatkonkurs
Insolvenzrechtsänderungsgesetz doch noch beschlossen

In der Sitzung vom 28.06.2017 hat der Nationalrat die Novelle zum Insolvenzrecht mit breiter Mehrheit beschlossen. Damit soll zehntausenden Menschen in Österreich die Möglichkeit einer Entschuldung geboten werden. 

Hier die wichtigsten Neuerungen im Privatinsolvenzrecht im Überblick:

  • Bisher war vor der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch notwendig. Diese Verpflichtung entfällt.
  • Im Abschöpfungsverfahren muss derzeit bei einer (verlängerbaren) Laufzeit von sieben Jahren eine Mindestquote von 10 % erreicht werden. Künftig wird es keine Mindestquote mehr geben. Die Regierungsvorlage sah noch eine Mindestlaufzeit von drei Jahren vor, beschlossen wurde nun ein Mindestzeitraum von fünf Jahren.
  • Bisher konnte das Abschöpfungsverfahren erst nach Ablehnung des Zahlungsplans eingeleitet werden. Wenn das Einkommen unter oder nur geringfügig über dem Existenzminimum liegt, ist künftig ein Angebot zum Zahlungsplan nicht mehr notwendig. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können die Schuldner gleich ein Abschöpfungsverfahren beantragen.
  • Die bisher geltende Sperrfrist von zwanzig Jahren ab der Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens wird unter bestimmten Umständen ausgesetzt. Schuldner, die in einem früheren Abschöpfungsverfahren die Mindestquote nicht erreicht haben, können somit gleich einen neuen Antrag stellen.

Die Neuerungen im Privatinsolvenzrecht treten großteils mit 01. Juli 2017 in Kraft. Wir informieren Sie gerne über die Details.

Dr. Gerhard Scheidbach, Rechtsanwalt