Kauf bricht Miete nicht!
Dieser Rechtsgrundsatz bedeutet, dass ein Eigentümerwechsel bei einer Liegenschaft in der Regel keinen Einfluss auf ein bestehendes Mietverhältnis hat.
Besteht ein Mietvertrag, muss der neue Eigentümer zu den bisherigen Bedingungen eintreten. So kann er zum Beispiel den Mietzins nicht erhöhen.
Falls kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, muss davon ausgegangen werden, dass ein zeitlich unbefristetes Mietverhältnis vorliegt. Unterliegt das Objekt zumindest teilweise dem Mietrechtsgesetz, was meistens der Fall, ist es kaum möglich das Mietverhältnis zu beenden.
Sofern zwar ein Mietvertrag besteht, der Mieter aber schon vor der Übernahme der Liegenschaft durch den neuen Eigentümer von den vertraglichen Bestimmungen mit Duldung des Vorbesitzers abwich, muss der neue Eigentümer auch dies hinnehmen.
Wird eine Liegenschaft für den Eigenbedarf gekauft, ist unbedingt zu beachten, dass es selbst dann äußerst schwierig ist einem Mieter zu kündigen. Es empfiehlt sich daher von vornherein darauf zu bestehen, dass der Verkäufer die Liegenschaft mieterfrei stellt.