Mietvertragsgebühr teilweise abgeschafft
Seit Samstag, 11.11.2017, ist die Mietvertragsgebühr endgültig Geschichte (BGBl. I 2017/147).
Ab sofort sind Verträge über die Miete von Wohnräumen gebührenfrei. Bisher war bei Vermietung einer Wohnung bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr zu entrichten.
Bei gewerblich genutzten Immobilien wird die Mietvertragsgebühr beibehalten.