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Radfahrer im Straßenverkehr

Schätzungen des Verkehrsministeriums zufolge fährt mindestens ein Viertel aller Österreicher zumindest einmal pro Woche mit dem Rad. Radfahren liegt also im Trend, was mitunter zu Problemen im Straßenverkehr führt.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Fahrradtypen. Stark zugenommen haben E-Bikes. Als solche gelten elektrisch angetriebene Fahrräder mit einer höchsten zulassigen Leistung von 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Elektrisch betriebene Fahrräder mit einer höheren Leistung gelten als Motorfahrräder, für die besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind.

Besonderes gilt auch für Rennfahrräder. Ein Fahrrad gilt als Rennfahrrad, wenn es ein Eigengewicht von höchstens 12 kg hat, ein Rennlenker montiert ist und bestimmte Felgenmerkmale aufweist. Ein Rennfahrrad darf bei Tageslicht und guter Sicht ohne Beleuchtungseinrichtungen und Glocke gefahren werden. Bei Trainingsfahrten darf auf allen Straßen mit öffentlichen Verkehr nebeneinander gefahren werden, außerdem entfällt die allgemeine Radwegbenutzungspflicht.

Letztere, also die Radwegbenutzungspflicht gilt hingegen für alle anderen Fahrradfahrer. Verpflichtend ist die Benützung allerdings nur bei Radwegen, die mit runden Schildern gekennzeichnet sind. Radwege, die mit eckigen Schildern gekennzeichnet sind, müssen demnach nicht benützt werden, die Benützung ist aber sinnvoll. 

Kontrovers diskutiert wird eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Bislang gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Tragung eines Helmes nur für Kinder bis 12 Jahren. Auch wenn das Tragen eines Helmes unbestritten sinnvoll ist, sprechen sich Experten dagegen aus. Es wird befürchtet, dass eine allgemeine Helmpflicht zu einem sinkenden Radfahranteil führen könnte.

 
Dr. Gerhard Scheidbach