Lärm durch Rasenroboter
Mittlerweile ziehen sie genügsam und zuverlässig ihre Runden auf unseren Rasenflächen: die Rasenroboter. Abgesehen davon, dass wir uns das lästige Rasenmähen ersparen, entfällt der nervtötende Lärm der Benzinrasenmäher.
Leider kommt es vor, dass auch die Rasenroboter nicht so leise sind, wie beim Kauf versprochen und vor allem rund um die Uhr im Einsatz sind. Das kann den Nachbarn ganz schön nerven.
Was ist zulässig? Zwar fehlen österreichweite gesetzliche Vorschriften, als Richtschnur gilt aber, dass an Sonn- und Feiertagen und von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr lärmerregende Verrichtungen zu unterlassen sind. Daneben gibt es in den Städten und Gemeinden eigene Lärmschutzvorschriften.
In Deutschland hat kürzlich ein Gericht entschieden, dass ein Rasenroboter im Dauereinsatz mähen darf. Allerdings nur, wenn das Gerät bestimmte Lärmschutz-Grenzwerte nicht überschreitet und die geltenden Ruhezeiten eingehalten werden.
Auch in Österreich sind nur unwesentliche und ortsübliche Lärmbeeinträchtigungen zulässig. So lange die Rasenroboter also gewisse Lärm-Grenzwerte nicht überschreiten und die Ruhezeiten eingehalten werden, wird man dem Nachbarn den Einsatz auch im Dauerbetrieb nicht untersagen können.
Im Problemfall macht es Sinn, mit dem Nachbarn Kontakt aufzunehmen, um die Ursache für einen allenfalls erhöhten Geräuschpegel zu finden. Möglicherweise liegt es an unwuchtigen Messerscheiben des Rasenroboters, wobei sich dieses Problem einfach lösen lässt.
Dr. Gerhard Scheidbach