Scheidung
Wer eine Scheidung in Erwägung zieht, sollte sich im Vorfeld umbedingt über die rechtlichen, finaziellen und sonstigen Folgen Gedanken machen und informieren. Eine Scheidung und die damit verbundenen Folgen sind für jeden unterschiedlich.
Beachten Sie, dass im Zusammenhang mit einer Scheidung viele Punkte zu berücksichtigen bzw. zu regeln sind wie
- Obsorge und Betreuung der gemeinsamen Kinder
- Kindesunterhalt
- Ihre Ansprüche auf Unterhalt
- die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens: der Ehewohnung, der Ersparnisse, der Schulden
- Ihre sozialversicherungsrechtliche und pensionsrechtliche Stellung nach der Scheidung.
Konkrete Schritte und insbesondere verbindliche Regelungen sollten Sie daher erst nach reiflicher Überlegung aller Folgen einleiten und nachdem sie sich ausführlich über die rechtlichen Möglichkeiten und rechtlichen Folgen beraten lassen haben.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einer Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung.
In der Praxis kommt es in den meisten Fällen zu einer einvernehmlichen Scheidung. Diese können die Ehegatten gemeinsam beantragen, wenn sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind.
Einigkeit muss bestehen über:
- die Obsorge und den künftigen Aufenthalt der gemeinsamen Kinder
- den Unterhalt für die Kinder und zwischen den geschiedenen Ehegatten
- die Besuchskontakte zu den Kindern
- die Vermögensaufteilung
Ist eine Einigung über alle diese Punkte nicht möglich, wird ein Scheidungsverfahren mittels Scheidungsklage eingeleitet. Im Laufe des Scheidungsverfahrens ist - mit Unterstützung des Gerichtes - in vielen Fällen doch noch eine einvernehmliche Lösung möglich. Ist dies nicht der Fall, muss letztlich das Gericht mit Urteil entscheiden, ob und aus wessen Verschulden die Ehe geschieden wird.
Wir beraten Sie gerne über alle Scheidungsfolgen und -möglichkeiten und legen dabei großen Wert auf eine außergerichtliche Lösung. Die Vermeidung von Streit ist besonders für vorhandene Kinder wichtig.
Natürlich berarten wir Sie auch gerne im Vorfeld über die Errichtung von Partnerschafts- und Eheverträgen um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.