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Gefährliche Fracht: Schnee am Autodach
Schnee am Autodach gehört entfernt

Die Schneehaube auf  dem Autodach mag lustig aussehen und vor allem bequem sein, birgt aber ein hohes Risiko. Vom Dach rutschender Schnee oder sich lösendes Eis kann nicht nur die eigene Sicht beeinträchtigen, sondern auch die nachfolgender Fahrzeuge und diese beschädigen. Besonders gefährlich ist das Eis auf LKW-Planen.

Unfälle kommen immer wieder vor, obwohl sie leicht vermeidbar sind. Auch wenn es keine strafrechtlichen Sanktionen gibt, ist es notwendig, Schnee und Eis komplett zu entfernen.

Strafrechtlich sanktioniert werden kann hingegen, wenn die Windschutzscheibe, die Beleuchtung und die Kennzeichen nicht vollständig von Eis und Schnee befreit werden. Ein kleines „Guckloch“ in der Windschutzscheibe reicht keinesfalls aus. Gemäß § 102 Abs 2 Kraftfahrgesetz hat der Lenker dafür zu sorgen, dass die Sicht vom Lenkerplatz aus für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreicht und dass die Kennzeichen des Fahrzeuges vollständig sichtbar sind. Die Verwaltungsbehörden verhängen bei Verstößen empfindliche Geldstrafen.

Es hilft also nichts: vor Antritt der Fahrt müssen Fahrzeuge vollkommen von Schnee und Eis gereinigt werden.

Warmlaufenlassen des Motors ist verboten
Noch ein Hinweis: Das Warmlaufenlassen des Motors ist auch im Winter ausdrücklich verboten!


Dr. Gerhard Scheidbach