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Schutzbekleidung beim Motorradfahren

Das Motorradfahren in T-Shirt und kurzer Hose mag zwar „cool“ aussehen, kann bei Verletzungen aber zu einer Kürzung der Ansprüche führen.

Dieser Artikel möchte auf eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hinweisen.

Ausgangssituation war der Überholvorgang eines Motorradfahrers im Überlandbereich. Auf Höhe des Beklagtenfahrzeugs scherte dieses aus, um den davor spurenden LKW zu überholen. Dadurch kam es zur Kollision und zum Sturz des Klägers, der zwar mit Helm und Motorradschuhen, daneben aber nur mit T-Shirt und kurzer Hose bekleidet war.

Der Motorradfahrer erlitt unfallkausal auch schwere Abschürfungen, deren Vernarbungen als Dauerfolge verbleiben. Hätte der Kläger eine adäquate Motorradbekleidung getragen, wären die schmerzhaften Abschürfungen nicht entstanden.

Während das Erst- und Berufungsgericht davon ausgegangen waren, dass die österreichische Rechtsordnung keine allgemeine Pflicht zum Tragen von Motorradschutzkleidung kenne, sah dies der Oberste Gerichtshof anders. Zwar gebe es keine gesetzliche Norm für das Tragen einer Schutzbekleidung, allerdings habe sich aber bei Motorradfahrern bereits das allgemeine Bewusstsein herausgebildet, dass eine Schutzbekleidung auf Überlandfahrten mit erlaubten Geschwindigkeiten von 100 km/h oder mehr wegen der hohen Gefährdung erforderlich ist. Im Ergebnis wurde das Schmerzengeld für jene Folgen, die bei Verwendung einer Schutzkleidung vermieden worden wären um 25 % gekürzt. 

Fazit: Das Motorradfahren in T-Shirt und kurzer Hose mag zwar „cool“ aussehen, kann bei Verletzungen aber zu einer Kürzung der Ansprüche führen.

 
Dr. Gerhard Scheidbach