Die Advokaten, Rechtsanwälte in Feldkirch in Vorarlberg

Treuhänder

Liegenschaftsgeschäfte sollten nur über einen Rechtsanwalt als Treuhänder abgewickelt werden. Das Wichtigste für den Verkäufer einer Liegenschaft ist, den Kaufpreis auf jeden Fall zu bekommen. Das Hauptinteresse des Käufers besteht darin, so rasch wie möglich grundbücherlicher Eigentümer zu werden. Mit einer treuhändischen Abwicklung können beide Ziele am Besten erreicht werden. 

Der Verkäufer weiß, dass der Käufer erst dann Eigentümer wird, wenn der Kaufpreis sichergestellt ist. Umgekehrt hat der Käufer die Gewähr, dass der Kaufpreis nicht an den Verkäufer ausbezahlt wird, bevor er sich in der gewünschten Rechtsposition befindet.

Für jeden einzelnen Fall wird ein gesondertes Treuhandkonto eröffnet und im Rahmen des so genannten „anwaltlichen Treuhandbuchs“ bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer gemeldet. Treuhanderläge werden von der Rechtsan-waltskammer kontrolliert, bei jeder Überweisung von der kontoführenden Bank geprüft und sind für den Einzelfall bis zu einem Betrag von € 7.267.243,42 (ATS 100.000.000,00) versichert.

Im Rahmen der treuhändischen Abwicklung wird üblicherweise auch die vom Käufer gewünschte Lastenfreistellung vom Treuhänder hergestellt.

Die Buchgläubiger (Banken, Bausparkassen, etc.) stellen dem Rechtsanwalt schon vorweg die Löschungs- und Freilassungserklärungen, welche zur Lastenfreistellung benötigt werden, zu treuen Handen zur Verfügung. Damit ist eine optimale, rasche und günstige Abwicklung für die Vertragsparteien gesichert.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass wir ihnen für die treuhändische Abwicklung kein Honorar verrechnen. Sie genießen somit optimale Sicherheit ohne dafür etwas bezahlen zu müssen.