Unterhaltsanspruch für Studierende
Unterhalt steht für die Dauer des ernsthaft und zielstrebig betriebenen Studiums zu.
In Österreich haben Kinder gegenüber ihren Eltern auch während eines Studiums einen Unterhaltsanspruch. Der Anspruch umfasst alle notwendigen Ausgaben während der Ausbildung, unabhängig vom sozialen Status oder der Ausbildung der Eltern. Entscheidend sind das Einkommen und die Lebensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen. Natürlich ist auch ein allfälliges Einkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
Vielfach besteht die irrige Meinung, die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt bestehe nur bis zur Volljährigkeit. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit einem bestimmten Alter, sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit. Entscheidend ist aber, dass das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Nach der jüngsten Rechtsprechung wird als Grundlage für die Anspruchsdauer die durchschnittliche Studiendauer einer Studienrichtung herangezogen. Zum Nachweis dient der Studienerfolg, der vom Unterhaltsberechtigten über Verlangen der Eltern vorzulegen ist. Schädlich können Studienwechsel sein, wobei ein Studienwechsel innerhalb eines Jahres zugestanden werden muss. Sollte es zu einem „schädlichen“ Studienwechsel kommen, wird die bereits mit dem ersten Studium verbrachte Zeit beim zweiten Studium „hinten“ abgezogen. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet somit möglicherweise früher als das zweite Studium. Berücksichtigt werden müssen aber immer die besonderen Umstände des konkreten Falles.
Dr. Gerhard Scheidbach