Unverhofftes Erbe
Immer öfter kommt es vor, dass jemand einen Brief einer Historiker- bzw. Erbenermittlungskanzlei erhält, mit der freudigen Mitteilung, er sei als Erbe ausfindig gemacht worden. Zusammen mit dem Schreiben erhält die betroffene Person eine Vollmacht, welche zur Durchsetzung ihrer Ansprüche notwendig sei.
Zusätzlich wird eine Vereinbarung vorgelegt, welche den ausgeforschten Erben verpflichtet bis zu 35% des Geerbten als sogenannte Vergütung für die Ermittlungstätigkeit abzuliefern.
Auch wer auf die Vertretung solcher von ihm ja gar nicht beauftragten Kanzleien verzichtet, läuft Gefahr eine Entlohnung bezahlen zu müssen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs scheint solche Forderungen zu rechtfertigen, allerdings in weit geringerer Höhe.
Ein Honoraranspruch wird wohl dann nicht bestehen, wenn die betreffende Person schon vor der ersten Verständigung Kenntnis von ihrer Erbeneigenschaft hatte, oder auf einen/ihren Anspruch verzichtet.
Fazit ist, dass unter Umständen erhebliche Kosten für Arbeiten anfallen können, obwohl diese gar nicht in Auftrag gegen wurden. Lassen sie sich beraten, bevor sie Vollmachten und Verpflichtungserklärungen unterschreiben.