Die Advokaten, Rechtsanwälte in Feldkirch in Vorarlberg

Verkehrsunfall als Mord(versuch)?

Erstmals urteilte der OGH im Dezember 2018, dass ein Verkehrsunfall tatsächlich ein Mord sein kann. Ein Mord liegt nicht nur dann vor, wenn jemand mit seinem Fahrzeug einen anderen absichtlich tötet. Auch wenn ein Autofahrer sich so verhält, dass er den Tod von Personen in Kauf nimmt, kann ein Mord vorliegen.

Im konkreten hat der Autofahrer mit 102 km/h in einer 30er-Zone mit 2,3 ‰ Alkohol im Blut beim Überholen eines Motorrades, dessen Lenker abbiegen wollte, unter Selbstmordabsicht einen Unfall verursacht, wobei der Motorradlenker samt Beifahrer starben.

Der Mann plädierte im Strafverfahren, nur grob fahrlässig getötet zu haben (Strafdrohung drei Jahre Freiheitsstrafe). Die Anklage sah allerdings bedingten Mordvorsatz für gegeben. Bei Mord droht eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren bis zu lebenslang.

Bedingter Vorsatz
Vorsatz bedeutet im Strafrecht nämlich nicht, dass der Täter unbedingt gewollt haben muss, dass jemand stirbt. Es reicht nämlich für einen Mord, wenn der Täter es „ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet“, dass er jemanden durch sein Handeln tötet. Dass man diese Voraussetzungen bei einem Verkehrsunfall als erfüllt ansieht, ist Neuland.

Haftstrafe
In erster Instanz wurde der Mann vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen zweifachen Mordes zu 10 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Welche Strafhöhe letztlich tatsächlich angemessen ist, darüber entscheidet nun noch das Oberlandesgericht Wien.

In Kärnten, wo im vergangenen September ein Autolenker mit 3 ‰ Alkohol im Blut unter laut Anklage ebenfalls Selbstmordabsicht als Geisterfahrer auf der Autobahn mehrere Personen schwer verletzte, findet am 22.01.2019 am Landesgericht Klagenfurt der nächste Prozess wegen sechsfachem Mordversuch statt.

Dr. Andrea Höfle-Stenech, LL.M.