Fachartikel
Änderungen im Nachbarrecht
Bewuchs an der Grundstücksgrenze führt immer wieder zu Problemen zwischen Nachbarn
Äste von Bäumen und Sträucher oder Wurzeln, die über die Grundstücksgrenze ragen, dürfen von demjenigen, auf dessen Grundstück sie ragen geschnitten und auch benützt werden. Allerdings hat die Entfernung fachgerecht und auf eigene Kosten zu erfolgen.