Fachartikel
- Titel: „Höchstgericht stärkt Patientenrechte bei Zahnimplantaten“
- Erscheinungsdatum: 6. November 2025
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Sozialversicherung beim Zahnersatz nicht einfach auf die billigste Lösung verweisen darf, wenn dadurch gesunde Zähne oder bestehende Implantate entfernt werden müssten.
In einem aktuellen Urteil stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass beim Zahnersatz nicht allein die Kosten entscheidend sind, sondern auch die medizinische Notwendigkeit. Ein Patient hatte sich vier Implantate im Unterkiefer einsetzen lassen, nachdem mehrere Zähne entfernt werden mussten. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, ein abnehmbarer Zahnersatz – also eine Prothese – wäre ausreichend und deutlich günstiger gewesen.
Die Vorinstanzen gaben der SVS recht, doch der OGH sah das anders: Es könne nicht verlangt werden, dass sich ein Patient gesunde oder funktionierende Zähne beziehungsweise Implantate entfernen lässt, nur um eine billigere Versorgung zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall hätte der Mann für die billigere Prothesenlösung einen gesunden Zahn und ein funktionierendes Implantat entfernen müssen. Das sei medizinisch nicht notwendig und daher unzumutbar, betonte das Höchstgericht.
Zwar soll bei mehreren gleichwertigen Behandlungsmethoden jene gewählt werden, die im Verhältnis von Kosten und Nutzen am günstigsten ist, doch darf die Zweckmäßigkeit einer Behandlung nicht ausschließlich nach finanziellen Kriterien beurteilt werden. Entscheidend sei auch, wie stark der Patient im Einzelfall betroffen ist.
Die Entscheidung (10ObS44/25f) stärkt die Rechte von Patienten: Nicht immer ist die billigste Lösung auch die richtige – vor allem dann, wenn sie medizinisch fragwürdig oder mit unnötigen Eingriffen verbunden ist.