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  • Title: „Erbrecht: Nicht immer zählt die Blutsverwandtschaft“
  • Publication date: 15. October 2026
  • Author: Dr. Gerhard Scheidbach

Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass für die Erbfolge nicht die biologische, sondern die rechtlich anerkannte Vaterschaft entscheidend ist.

Der Erblasser verstarb im Jahr 2024, ohne ein Testament zu hinterlassen. In der Verlassenschaft meldete sich der (biologische) Sohn und beanspruchte sein Erbrecht, räumte aber ein, dass er rechtlich gesehen nicht mit dem Verstorbenen verwandt ist. Der Grund dafür war, dass ein anderer Mann vor vielen Jahren die Vaterschaft für ihn anerkannt hatte. Damit war dieser „fremde“ Mann sein rechtlicher Vater, was die juristische Verwandtschaftslinie zum Erblasser unterbrach.

Sowohl das Bezirksgericht als auch das Landesgericht wiesen den Anspruch des Klägers zurück. Sie argumentierten, dass eine rein biologische Verwandtschaft nicht für ein gesetzliches Erbrecht ausreicht. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und stellte klar, dass das gesetzliche Erbrecht ausschließlich an der rechtlich feststehenden Verwandtschaft anknüpft. Wer also erben will, muss seine rechtliche Beziehung zum Verstorbenen nachweisen, in der Regel durch offizielle Dokumente wie eine Geburtsurkunde. Die reine DNA-Abstammung genügt nicht, um einen Erbanspruch zu begründen.

Darüber hinaus traf der OGH eine wichtige prozessuale Entscheidung: Erbantrittserklärungen, die – wie in diesem Fall – von vornherein aussichtslos sind, müssen nicht in einem langwierigen und kostspieligen Verfahren über das Erbrecht geklärt werden. Das Gericht kann solche unschlüssigen Anträge direkt abweisen.

Die Entscheidung unterstreicht die weitreichende Bedeutung von rechtlichen Familienverhältnissen, wie sie etwa durch ein Vaterschaftsanerkenntnis entstehen. Für das Erbrecht ist die „papierene“ Rechtslage entscheidend, nicht allein die Genetik (2 OB 98/26i).