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- Title: „Gebrauchtwagenkauf unter Verbrauchern“
- Publication date: 2. October 2024
- Author: Dr. Günther Keckeis
Bei einem Verkauf eines PKW unter Verbrauchern kann die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht gegeben war.
Im Anlassfall wurde ein mehr als zehn Jahre alter PKW von privat zu privat verkauft. Im schriftlichen Kaufvertrag wurde festgehalten, dass das Fahrzeug „in gebrauchtem Zustand, wie besichtigt und probegefahren, ohne jede Gewährleistung“ verkauft wird. Nachträglich stellte sich heraus, dass der Motor bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Nach ca. 200 Kilometern kam es zu einem Motorschaden.
Der Kläger verlangte unter Berufung auf die aus seiner Sicht schlüssig zugesicherte Eigenschaft der Verkehrs- und Betriebssicherheit die Aufhebung des Kaufvertrages und die Rückerstattung des Kaufpreises.
Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt. Im Zuge der Revision wies der Oberste Gerichtshof jedoch die Klage ab. Der OGH führte aus, dass lediglich bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler die Verkehrs- und Betriebssicherheit auch ohne konkrete Absprachen als (schlüssig) bedungen anzusehen sei. Bei einem Verkauf zwischen Verbrauchern soll dies eben nicht gelten.
Bei einem Kauf eines Fahrzeuges von „privat zu privat“ ist daher erhöhte Vorsicht geboten.