Fachartikel
Begegnungen von Radfahrern und Fußgängern
Wenn sich Radfahrer und Fußgänger einen Weg teilen, ist Vorsicht geboten. Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass sich Fußgänger auf einem von Fußgängern und Radfahrer benutzten Weg nicht unbedingt auf der rechten Hälfte des Weges bewegen müssen. Vielmehr müssen sich Radfahrer bei Annäherung von hinten bemerkbar machen.